AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Direktabwicklung gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Herstellers oder Anbieter

Bei Fakturierung durch SF Hygiene & Küchenkonzepte:

§ 1 Allgemeines

1. Unsere Lieferbedingungen, Beratungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

2. Der Kunde erklärt sich bei Erteilung des ersten Auftrages im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden .

3. Alle Nebenreden oder von dieser AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zur Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder, dass der Kunde seine Einkaufsbedingung zur Grundlage des Vertrags machen will, soweit diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrags Vertragsinhalt.

§ 2 Angebote

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Konzepten und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nicht zugänglich machen. Auf unser Verlangen sind sie an uns zurück zu geben.

§ 3 Lieferumfang

1. Technische sowie alle anderen Änderungen, soweit der Lieferumfang nicht beeinflusst wird, bleiben vorbehalten.

2. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen sind als annähernd zu betrachten. Der Kunde hat selbst die Voraussetzungen zu schaffen, dass die aufgrund unserer Spezifizierung zum Betreiben der Anlage erforderlichen Medien (z.B. Strom, Gas, Wasser, Abzugskamine, Durchbrüche usw.) ausreichend zur Verfügung stehen. Er hat auch behördliche Erlaubnisse einzuholen.

§ 4 Preise

1. Alle Preisangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Löhne und Preise für Material und Frachten errechnet. Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Käufers/Kunden der Liefertermin hinausgeschoben wird.

2. Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden.

3. Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptiert er eine Nachbelastung von 2% des Kaufpreises.

§ 5 Lieferung

1. Teillieferungen sind zulässig.

2. Angaben von Lieferzeiten sind für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vorhergesehen Frist versandbereit ist und dies dem Kunden mitgeteilt wurde bzw. der Liefergegenstand vom Werk zum Versand gegeben worden ist.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschierichkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördlichen Anforderungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um angemessene Zeit.

4. Der Empfänger hat Transportschäden jeder Art unverzüglich bei uns anzuzeigen. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.

5. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsere Fahrzeuge oder Fahrer im Zusammenhang mit der Anlieferung verursacht werden, es sei denn, dass es sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt.

6. Wir sind bemüht, die im Auftrag angegeben Zeit für die Lieferung von Waren oder die Erledigung übertragener Arbeiten exakt einzuhalten. Auf etwaige Verzögerungen werden wir hinweisen. Allerdings können wir, falls nicht anders vereinbart, nur Circa Termine nennen.
Falls uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, kann nicht vom Vertrag zurückgetreten werden.

7. Wird die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert, die der Kunde zu vertreten hat, haben wir das Recht, nach einmaliger Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht 20% der Vertragssumme als Schadenersatz zu verlangen. Uns und dem Kunden ist es unbenommen, einen höheren oder niedrigeren konkreten Schaden nachzuweisen, der dann anstelle des pauschalisierten Schadens tritt.

9. Bei unmäßig weiten An- und Abfahrten können Fahrtkosten in Höhe von 0,54 € zzgl. Mwst. pro gefahrenen Kilometer berechnet werden.

§ 6 Gewährleistungen

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Dabei festgestellt offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be – und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von dem Mängel zu überzeugen.
Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.

2. Jegliche Beratung, Empfehlungen sind nicht haftbar. Sollte trotz Beratung und Empfehlung Kosten entstehen, können diese Kosten oder Strafen nicht geltend gemacht werden.

§ 7 Zahlungen

1. Falls nicht anders schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen bei Rechnungseingang sofort und ohne Abzug zu erfolgen.

2. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.

3. Ab Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7,8 % p.a., mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.

4. Soweit die Zahlungen laut Vertrag überschritten werden, sind wir zu entsprechenden Nachbelastungen berechtigt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Beendigung des Vertrages, nicht gezahlten Rechnungen/Abschlägen werden Hygienesiegel entfernt. Mit dem Siegel oder Schulungsurkunden darf keine Werbung mehr gemacht werden.

2. Küchenkonzepte, Schulungsunterlagen fallen in unseren Besitz zurück, und dürfen nicht mehr verwendet werden.

3. Bei Vermittlungen von Geräten, Artikeln oder Produkten gelten die AGB der jeweiligen Firma.

§ 9 Schadensersatzansprüche und allgemeine Haftbegrenzung

1. Jegliche Kosten oder Strafen, die trotz unserer Beratung entstehen trägt alleine der Kunde.

2. Soweit nicht anders geregelt, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.

§ 10 Schlussbestimmung, Gerichtsstand

1. Sollte ein Teil des Vertrages oder der AGB unwirksam sein, dann wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im übrigen nicht berührt.

2. Spätere Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei unsere Bestätigung maßgeblich ist.

3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehung zu unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Rosenheim. Wir sind auch berechtigt, den Käufer/Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

5. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer/Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltswort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

SF
Hygiene & Küchenkonzepte
Simon Faltner
Biberstrasse 1
83098 Brannenburg/Obb.